Nutzungsvereinbarung
Teilnahmebedingungen für „Lehrgänge, Prüfungen sowie sonstigen Veranstaltungen“ der GSI mbH und deren Niederlassungen
01. Voraussetzung für Teilnehmer
Lehrgangs-/Prüfungsteilnehmer kann sein, wer die für die jeweilige Bildungsveranstaltung oder Prüfung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.
02. Anmeldung
Anmeldungen zu Lehrgängen, Prüfungen und sonstigen Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Terminwünsche werden, wenn möglich, berücksichtigt. Anmeldungen gelten erst nach Bestätigung durch die GSI mbH oder deren Niederlassungen als angenommen. Die Anmeldefrist endet 2 Wochen vor dem jeweiligen Beginn. Später eingehende Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn noch Plätze zur Verfügung stehen.
03. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Für die Preise gilt das aktuelle Verzeichnis der GSI mbH und deren Niederlassungen.
3.2 Für jeden Teilnehmer wird eine individuelle Rechnung erstellt. Bei Teilnehmern, die auf Kosten ihres Arbeitgebers oder eines sonstigen Dritten ausgebildet werden, wird diesem Auftraggeber die Rechnung zugestellt. Unabhängig von der Übernahme der Rechnung durch Dritte bleibt der Teilnehmer grundsätzlich als Vertragspartner Schuldner der vereinbarten Leistung. Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn sie von der GSI mbH und deren Niederlassungen mit Unterschrift und Stempel quittiert sind. Die Lehrgangs- und Prüfungspreise sind bis zum Lehrgangs- bzw. Prüfungsbeginn zu entrichten. Andere Zahlungsziele sind gesondert zu vereinbaren.
3.3 Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungs-/ Prüfungsbeginn wird ein Kostenbeitrag von € 30,00 erhoben. Bei Abmeldung innerhalb einer Woche vor Veranstaltungs-/ Prüfungsbeginn werden 50 % und bei Nichtantritt werden die vollen Veranstaltungs-/ Prüfungspreise erhoben. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Der Teilnehmer ist berechtigt, ohne zusätzliche Kosten, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Unterbrechung oder Abbruch der Teilnahme an einer Veranstaltung entbinden nicht von der Zahlung der Veranstaltungspreise. Bei Sonderschulungen werden für angefangene Schulungstage die vollen Tagessätze und für Prüfungen die vollen Prüfungssätze erhoben. Meldet sich der Teilnehmer zu mehreren aufeinanderfolgenden Lehrgängen verbindlich an, so sind im Falle der unverschuldeten Teilnahmeverhinderung (z.B. durch Krankheit oder Unfall – Nachweis erforderlich) die Lehrgangspreise für bereits begonnene Lehrgänge oder Lehrgangsteile vollständig zu entrichten (minimal sind die Sätze für 80 Unterrichtseinheiten / 75 Stunden zu entrichten). Dem Teilnehmer bleibt auch hier der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
3.4 Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung erhalten oder diese beantragt haben, erhalten zur individuellen Berufswegplanung vorab genaue Informationen und intensive Beratungen über Ziele und Inhalte des Lehrgangs. Für sie gelten abweichend von 3.2 und 3.3 besondere Zahlungsbedingungen und ein außerordentliches Rücktritts- und Kündigungsrecht. Diese sind Bestandteil des Vertrages mit dem öffentlichen Förderer, mit dem die Kosten direkt abgerechnet werden.
04. Werkstattordnung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Werkstattordnung des DVS (Richtlinie DVS 1103) bzw. die Werkstattordnung der GSI mbH oder deren Niederlassungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
Auch hat er die Anordnungen des Ausbildungspersonals und der Prüfungskommission zu befolgen. Der Teilnehmer hat eine geeignete persönliche Schutzausrüstung mitzubringen.
Bei schuldhafter, mehrfacher oder schwerwiegender Verletzung dieser Pflichten kann der Teilnehmer ohne Befreiung von der Zahlung der Veranstaltungspreise von der weiteren Teilnahme am Lehrgang oder der Prüfung ausgeschlossen werden.
05. Ausfall von Lehrstunden
Werden die GSI mbH oder deren Niederlassungen durch Ereignisse, die sie nicht beeinflussen können, an der Abhaltung von Lehrstunden gehindert, besteht kein Anspruch auf deren Nachholung.
06. Ausfall von Lehrgängen und Veranstaltungen
Unplanmäßige Änderungen (z.B. wegen Ausfall von Referenten) behalten wir uns vor. Selbstverständlich werden die GSI mbH oder deren Niederlassungen den Teilnehmer über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt werden (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl), werden umgehend die bereits gezahlten Veranstaltungspreise erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
07. Versicherung/Haftung
Der Teilnehmer ist während der Ausbildung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegen Unfall versichert. Die GSI mbH haftet nur für solche Schäden, welche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für die schuldhafte Beschädigung von Sachen, welche dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, ist dieser schadensersatzpflichtig. Der Anmelder haftet sekundär.
08. Aushändigung von Bescheinigungen und Zeugnissen
Lehrbescheinigungen, Prüfbescheinigungen und Zeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GSI mbH und werden nur nach Begleichung der Rechnung an den Auftraggeber bzw. an denjenigen, der die Zahlung leistet, ausgehändigt.
09. Urheberrecht
Die von der GSI mbH und deren Niederlassungen zur Verfügung gestellten schriftlichen Lehrgangsunterlagen dürfen aufgrund des Urheberrechtes nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Audio- und Videoaufzeichnungen sind während Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen nicht gestattet und können zum Ausschluss vom Lehrgang bzw. der Veranstaltung führen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort, an dem die GSI mbH und deren Niederlassungen ihre Leistungen erbringt. Für alle Vertragspartner, ausgenommen Nichtkaufleute, gilt Duisburg als Gerichtsstand vereinbart.